Meine Qualifizierung und Spezialisierung im Arbeitsrecht erhöhen Ihre Erfolgschancen.
Das Arbeitsrecht und der Bereich Kündigungsschutz sind hochkomplexe Rechtsgebiete. Sie sollten sich für einen Anwalt entscheiden, der für die optimale Lösung Ihres Rechtsfalls qualifiziert ist. “TOP Anwalt”, “Superspezialist” oder welche phantasievolle Titel auch immer, haben keine Aussagekraft über Qualifikation und Erfahrung. Der Fachanwaltstitel ist die einzig messbare und vergleichbare Qualifikation, denn er wird nach erfolgreichen Prüfungen nur denjenigen verliehen, die über die normalen Kenntnisse eines Rechtsgebietes besondere Kenntnis im jeweiligen Fachanwaltsgebiet nach zusätzlicher spezieller Fachanwaltsausbildung nachgewiesen haben. Die gesetzliche Regelung in der Fachanwaltsordnung bietet Gewähr, dass der Fachanwalt auch Fachmann ist.
Wer die regelmäßige gesetzlich vorgeschriebene intensive Fortbildung nicht jährlich nachweist, verliert den Fachanwaltstitel. Der Fachanwalt ist daher nicht nur zusätzlich besonders ausgebildet worden, sondern ist durch die besondere regelmäßige Fortbildung auch immer auf dem Stand der Dinge. Zusatzausbildung und Prüfung zum Fachanwalt finden auf höchstem Niveau statt. Nur jeder 10. Anwalt in Magdeburg ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ja, die Bezeichnung “Fachanwalt” ist ein besonderes Qualitätsmerkmal in Deutschland.
Meine Erfahrung im Arbeitsrecht
Wer den Fachanwaltstitel erwerben will, muss auch die vom Gesetzgeber geforderte praktische Erfahrung schon beim Erwerb des Fachanwaltstitels nachweisen.
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Janssen hat alleine 99hat über 1000 arbeitsgerichtliche Verfahren, auch bei Landesarbeitsgerichten und sogar 7 beim Bundesarbeitsgericht für seine Mandanten zu deren höchster Zufriedenheit geführt. 25 Jahre berufliche Erfahrung im Arbeitsrecht.
Nutzen Sie die Erfahrung unseres Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Ich kenne Ihre Richter an den Arbeitsgerichten vor Ort – seit Jahren. Und ich kenne ihre Ansichten zu bestimmten Themen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Janssen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über vertiefte Kenntnisse und Expertise in einem spezifischen Rechtsgebiet des Arbeitsrechts und bin daher für Sie der qualifizierte Ansprechpartner für Fragen und Probleme in diesem Bereich. Wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben, das spezielles Fachwissen erfordert, ist die Beauftragung eines Fachanwalts von Vorteil sein.
Was tun bei Kündigung?
Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist ein starker Einschritt im Leben eines Arbeitnehmers. Nicht nur weil sich viele Menschen über ihre berufliche Tätigkeit definieren, sondern weil die Arbeit, insbesondere ihre Entlohnung für die meisten Menschen die Lebensgrundlage, die Existenzgrundlage ist.
Was müssen Sie machen und was sollten Sie auf keinen Fall machen, bevor Sie uns Ihren Rechtsfall anvertraut haben.
Auf gar keinen Fall etwas unterschreiben, weder dass Sie eine Kündigung erhalten haben, noch dass Sie mit ihr einverstanden sind und auch keine Quittung. Lassen Sie sich durch Drohungen nicht einschüchtern. Wer sich sicher im Recht weiß, hat Drohungen nicht nötig. In 25 Jahren haben wir bislang in der Kündigungssituation nur leere Drohungen erlebt, auf die Ruhe und Gelassenheit die richtig Reaktion waren.
Die Fragen, was nach Zugang der Kündigung konkret zu tun ist, beantworten weder Google noch diejenigen, die grundsätzlich alles wissen.
Wollen Sie sich gegen die Kündigung wehren, dann müssten Sie die Klagefrist von 3 Wochen einhalten. Gehen Sie sicherheitshalber immer vom Datum des Kündigungsschreibens aus. Ohne Klageerhebung gilt die Kündigung nach Ablauf der Klagefrist als rechtmäßig. Unrecht wird also durch Zeitablauf zu Recht.
Aber auch wenn Sie sich insgeheim über die Kündigung freuen, gibt es vieles rechtliches zu bedenken, damit Sie keine rechtlichen Nachteile erleiden.
Gerade wenn es für Sie nur um eine Abfindung geht, unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Janssen entwickelt für Sie die Strategie, mit der Sie am meisten rausholen.
Vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin bei unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Janssen, der Sie unabhängig kompetent berät und vor nachteiligen Folgen bewahrt, die Sie zuvor gar nicht kannten.
Aufhebungsvertrag unterscheiben oder nicht?
Es gibt kein Rücktrittsrecht vom unterschriebenen Aufhebungsvertrag.
Es gibt auch kein Widerrufsrecht, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.
Beides gab es noch nie, nur das Gerücht, dass Arbeitnehmer ein Widerrufsrecht haben, wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, gibt es. Auch wenn es sich hartnäckig hält, es war immer falsch und ist falsch.
In aller Regel ist derjenige, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, erst einmal arbeitslos, bekommt beim Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrfrist und die Gesamtbezugsdauer beim Arbeitslosengeld wird auch gekürzt. Etwas anderes erzählt nur der Märchenonkel.
Immer wieder erleben wir, dass Arbeitnehmern, die sich weigern, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, mit der sonst fälligen fristlosen Kündigung gedroht wird, manchmal sogar mit Strafanzeige. Je intensiver die Drohung, desto entspannter können Sie sein, denn wer droht, hat meistens außer lauer Luft nichts in der Hand.
Gleichwohl kann es auch für Arbeitnehmer sinnvoll sein, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Oftmals kommt es auf den Inhalt an. Gut verhandelt kann der Aufhebungsvertrag zu einer Kündigung eine Alternative sein. Wir finden es für Sie und mit Ihnen heraus.
Abmahnung
Abmahnung bedeutet, dass vertragswidriges Verhalten gerügt wird und für den Wiederholungsfall die Kündigung angedroht wird.
Sollen Sie gar nichts machen, eine Gegendarstellung schreiben, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen? Oder wollen Sie die Abmahnung zum Anlass nehmen, mit einer guten Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie, vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Mehrwert sind für Sie auch meine nachgewiesenen Spezialkenntnisse bei folgenden Fragen:
Entfristung
Befristung
Abfindungen
Arbeitslohn
Vergütungsfragen
Provisionsproblemen
Arbeitsvertragsfragen
Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln
Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich
Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über spezialisiertes Wissen und Erfahrung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, was Ihnen bei verschiedenen Aspekten der Kündigung helfen kann:
Rechtsberatung: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht informiert Rechtsanwalt Janssen Sie über Ihre Rechte und Pflichten, damit Sie gut informierte Entscheidungen treffen können.
Prüfung der Kündigung: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüf Rechtsanwalt Janssen Ihre Kündigung, um sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt ist und Ihren Rechten nicht widerspricht.
Verhandlungen: Falls gewünscht, führt Rechtsanwalt Janssen als Fachanwalt für Arbeitsrecht Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, um eine faire Abfindung oder andere Vereinbarungen für Sie auszuhandeln, die Ihre Interessen wahren
Kündigungsschutzklage: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig war, prüft Rechtsanwalt Janssen als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Kündigung, reicht für Sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein und führt für Sie das Kündigungsschutzverfahren durch alle Instanzen. Jederzeit gewährleistet Herr Rechtsanwalt Janssen durch seine rechtliche Unterstützung Ihren Schutz während des Gerichtsverfahrens und sorgt als Fachanwalt für Arbeitsrecht dafür, dass Ihre Interessen während des Kündigungsprozesses angemessen und bestmöglich vertreten werden.